Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Dersau ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.dersau.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website/mobile Anwendung ist nicht mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte / Funktionen sind nicht barrierefrei:

Ein Video mit Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache fehlt.
Die PDF-Dokumente, die zum Herunterladen bereitgestellt werden sind nicht PDF/UA konform
Es sind nicht alle interaktiven Elemente über die Tastatur bedienbar
Es steht kein Mechanismus zum Umgehen von Inhaltsblöcken zu Verfügung.
Die HTML-Syntax entspricht nicht der WCAG 2.1.i9 der Fassung vom Juni 2018

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.03.2024 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Bewertung durch die Agentur Joconcept Webservice, Inh. Mathias Jobs.
Die Erklärung wurde zuletzt am 21.03.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an, unter

Gemeinde Dersau
Dorfstraße 27
24326 Dersau
Vertreten durch:
BGM Holger Beiroth
Telefon: 0172 – 9383924
E-Mail: buergermeister@dersau.de

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de

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